Was tun Sie als Therapeut/in, wenn Ihr Klient zu spät oder nicht wie vereinbart zur Behandlung erscheint? Was gilt umgekehrt, wenn Sie nicht zur abgemachten Zeit vor Ort sind? Gerne möchten wir heute die rechtliche Seite dieser Punkte etwas genauer anschauen.
Peter Schreiber arbeitet seit 1997 als Naturheilpraktiker TEN – seit 2016 mit dem eidgenössischen Diplom. Berufsbegleitend schloss er 2011 ein rechtswissenschaftliches Studium mit dem Titel Jurist lic. iur. und MLaw UZH ab. Seine Schwerpunkte in der Arbeit als Naturheilpraktiker sind die Pflanzenheilkunde und die manuelle Therapie inklusive osteopathischer Behandlungen. Auf www.peterschreiber.ch finden Sie weitere Informationen.