Ab dem 1. Januar 2027 muss die Abrechnung von Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung über den Tarif 595 erfolgen. Wer aktuell mit Abonnementsbestätigungen oder eigenen Rechnungsvorlagen arbeitet, sollte sich jetzt mit der Umstellung befassen.
In diesem Artikel erfahren Sie, für wen der Tarif 595 gilt, was sich konkret ändert und wie Sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten.