Ab dem 1. Januar 2027 muss die Abrechnung von Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung über den Tarif 595 erfolgen. Wer aktuell mit Abonnementsbestätigungen oder eigenen Rechnungsvorlagen arbeitet, sollte sich jetzt mit der Umstellung befassen.

In diesem Artikel erfahren Sie, für wen der Tarif 595 gilt, was sich konkret ändert und wie Sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten. 

Was ist der Tarif 595 und für wen gilt er?

Definition und rechtlicher Rahmen

Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Abrechnungsstandard (VVG) für ambulante, gesundheitsfördernde Leistungen. Er gilt für die Zusatzversicherung, nicht für die Grundversicherung (KVG).

Wichtig: Der Tarif 595 ist kein Zertifizierungssystem und keine Garantie für eine Kostenrückerstattung durch die Krankenversicherer. Er regelt ausschliesslich, wie eine Rechnung auszusehen hat.

Für wen gilt der Tarif 595?

Der Tarif 595 gilt für alle, die zertifizierte gesundheitsfördernde Leistungen anbieten, namentlich:

  • Fitness- und Gesundheitscenter

  • Bewegungsstudios

  • Kursanbieter:innen (z. B. Yoga, Pilates, Aerobic, Body-and-Mind)

  • weitere Einrichtungen der Sportförderung

Komplementärmedizinische Therapeut:innen sind davon ausgenommen – ihre Leistungen gelten als kurativ und werden weiterhin über den Tarif 590 abgerechnet. Wer in beiden Bereichen tätig ist, braucht zwei ZSR-Nummern und muss die Leistungen strikt auf getrennten Rechnungen ausweisen.

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Bisher liessen sich Abos mit einer einfachen Abonnementsbestätigung nachweisen. Das fällt ab 2027 weg. Neu ist:

  • Rückforderungsbelege müssen nach einem einheitlichen Rechnungsstandard erstellt werden (XML 5.0)

  • die Abrechnung ist nur noch über eine professionelle Software möglich – selbst erstellte Rechnungen werden von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert

  • Tarifstrukturen werden über die Software automatisch aktualisiert

Ihre bestehende Zertifizierung bei Stellen wie EMfit, Fitness-Guide, Qualitop oder QualiCert bleibt davon unberührt – der Wechsel zum Tarif 595 erfordert keine neue Zertifizierung.

ZSR- und GLN-Nummer: was Sie brauchen

Für die Abrechnung nach Tarif 595 sind zwei Nummern zentral:

  • ZSR-Nummer: identifiziert Sie als Leistungserbringer gegenüber der Krankenkasse. Vergeben durch Ihre Zertifizierungsstelle.

  • GLN-Nummer: eindeutiger Personenidentifikator, ebenfalls über die Zertifizierungsstellen erhältlich – bis Ende 2026 sollten alle Anbieter:innen eine GLN besitzen.

Kursleiter:innen ohne eigene ZSR-Nummer rechnen weiterhin über die ZSR-Nummer des Kursanbieters ab.

Wie funktioniert die Abrechnung konkret?

Der Tarif 595 ist ein Pauschaltarif: Jede Tarifziffer bildet ein Angebot ab, legt aber keinen Preis fest. Die Preisgestaltung bleibt vollständig frei.

Ein paar Grundregeln für die Praxis:

  • Einzeleintritt / Einzellektion: eine Zeile pro Tag, Anzahl bleibt 1

  • 10er-Abo: Tarifziffer „pro Lektion“, Anzahl = 10

  • Monatsabo: entweder monatliche Einzelrechnung oder Sammelrechnung mit entsprechender Anzahl Monate

  • Jahresabo: Tarifziffer „pro Jahr“ mit Anzahl 1, oder „pro Monat“ mit Anzahl 12

  • Mehrjahresabo: pro Jahr eine separate Zeile

  • Gruppenkurs vs. Personal Training: ab zwei Teilnehmenden gilt ein Kurs als Gruppenkurs

  • Aufgezeichnete Online-Sessions: immer mit Tarifziffer 1105

  • Keine passende Tarifziffer vorhanden: Freitextziffer 9999 verwenden

 

Tarif 595 vs. Tarif 590: der Unterschied

Kriterium

Tarif 595

Tarif 590

Ziel

Gesundheitsförderung, Prävention

Komplementär- und Alternativmedizin

Charakter

Pauschaltarif

Einzelleistungstarif

Zielgruppe

Fitnesscenter, Kursanbieter, Bewegungsstudios

Komplementärmedizinische Therapeut:innen

Preisfestlegung

Frei

Frei

Rechtsgrundlage

VVG, Zusatzversicherung

VVG, Zusatzversicherung

Garantiert der Tarif 595 eine Rückerstattung?

Nein. Der Tarif 595 regelt nur das Format der Abrechnung. Ob und in welchem Umfang eine Leistung vergütet wird, entscheidet jede Krankenkasse eigenständig nach ihren Zusatzversicherungsbedingungen – auch bei Verwendung der Freitextziffer 9999.

Bereiten Sie den Wechsel jetzt vor

Der Tarif 595 ändert nichts an Ihren Preisen oder Ihrer Zertifizierung – er schafft einen einheitlichen, digitalen Rechnungsrahmen. Entscheidend ist, dass Sie rechtzeitig auf eine Software mit Tarif-595- und XML-5.0-Unterstützung wechseln.

Gute Nachricht: HealthAdvisor Tarif 595 geht per Ende 2026 live. Wer bereits via Tarif 590 über HealthAdvisor abrechnet, kann den Tarif 595 im Laufe der nächsten Monate ganz einfach dazu abonnieren – und ab Januar 2027 die gesamte Rechnungsstellung in einem System verwalten.

Erfahren Sie mehr zu HealthAdvisor Tarif 595

Und ein Ausblick: Parallel dazu bauen wir mit HealthAdvisor Studio ein vollintegriertes Online-Buchungssystem für Gruppenkurse mit kompletter Aboverwaltung – Go-Live geplant für Winter 2026/2027.


Weiterführende Links zum Tarif 595